Stand: 29.09.2026
1. Anbieterin und Mietobjekt
Vermieterin ist Eli Gujer, Studenrain 7, 8122 Binz (Maur), Schweiz, info@vintage-box.ch. Mietobjekt ist die Vintage-Box: eine echte historische Plattenkamera, umgebaut zur modernen Fotobox, mit dem vereinbarten Zubehör. Diese Bedingungen gelten für private und geschäftliche Mieten.
2. Anfrage, Angebot und Bestätigung
Die Online-Anfrage ist unverbindlich und reserviert keinen Termin. Du kannst alle Angaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren und danach per E-Mail berichtigen lassen. Wir prüfen Anfragen grundsätzlich in Eingangsreihenfolge, unter Vorbehalt ihrer Gültigkeit und der logistischen Machbarkeit. Nach Annahme senden wir die genauen Mietangaben, den Gesamtbetrag und eine individuelle Zahlungsfrist. Vertrag und Reservation werden erst verbindlich, wenn die erforderliche Zahlung fristgerecht eingeht. Anschliessend folgt die Bestätigung. Für eine Wartelisten-Anfrage bitte nicht bezahlen. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die Verfügbarkeit erneut prüfen; ein nicht mehr verfügbarer Termin wird nicht zugesagt und eine nicht zuordenbare Zahlung zurückerstattet.
3. Ein Anlass und Mietumfang
Der endgültige Mietpreis beträgt CHF 399.– für einen vereinbarten Anlass. Inklusive sind unbegrenzt digitale Fotos, Basic Props und ein eingelegtes Druckmedien-Set mit Kapazität für bis zu 150 Ausdrucke. Test- und Einrichtungsdrucke zählen zur Kapazität. Mehrere separate Anlässe benötigen separate Vereinbarungen, etwa eine Hochzeit am Samstag und ein Geburtstag am Sonntag oder eine Ziviltrauung und eine separate kirchliche Hochzeit. Ein flexibles Abhol- und Rückgabefenster erlaubt keine zusätzlichen Anlässe.
4. Abholung, Rückgabe und Lieferung
Selbstabholung erfolgt am Studenrain 7 in 8122 Binz (Maur). Die Zeiten vereinbaren wir individuell. Freitagabend bis Montagabend ist ein Vorschlag für Wochenendanlässe und hängt von angrenzenden Buchungen ab. Lieferung ist nur nach separater Absprache einschliesslich allfälliger Kosten vorgesehen. Alle drei Hauptteile und das Zubehör sind vollständig und rechtzeitig zurückzubringen. Bitte melde Verzögerungen umgehend. Nachgewiesene Mehrkosten aus einer schuldhaften Verspätung können nach geltendem Recht anfallen; es gibt keine automatische, nicht offengelegte Vertragsstrafe.
5. Zahlung und zusätzliche Druckmedien
Bezahlt wird per Banküberweisung oder manuell vereinbartem TWINT. Normalerweise beträgt die Zahlungsfrist 5 Kalendertage; bei kurzfristigen Anlässen wird sie so verkürzt, dass die Zahlung vor Abholung eingeht. Massgebend ist die Frist der Zahlungsaufforderung. Ohne erforderlichen Zahlungseingang gibt es keine Übergabe, ausser wir vereinbaren ausdrücklich eine Ausnahme. Ein zusätzliches versiegeltes 150er-Druckpaket kann reserviert werden. Ungeöffnet retourniert kostet es nichts. Sobald Paket oder Siegel geöffnet werden, ist der volle Betrag von CHF 60.– geschuldet – unabhängig von der Anzahl genutzter Ausdrucke.
6. Stornierung
Bitte sende Stornierungen an info@vintage-box.ch. Vor einer verbindlichen Buchung ist der Rückzug kostenlos. Bei bestätigten Reservationen wird der untenstehende Anteil des Mietpreises einbehalten beziehungsweise fällig. Gezählt werden Kalendertage vom Eingang deiner Stornierung in Europe/Zurich bis zum Datum des Anlasses; der Anlass selbst ist Tag null. Kaution und ungeöffnete Zusatzmedien gehören nicht zur Berechnungsbasis. Wir können kulant mehr erstatten oder Gebühren erlassen. Zwingende Rechte und eine gesetzlich gebotene Anrechnung ersparter Kosten oder einer Ersatzvermietung bleiben vorbehalten.
| Tage vor dem Anlass | Anteil Mietpreis |
|---|---|
| 60+ | 0% |
| 59–30 | 30% |
| 29–14 | 50% |
| Weniger als 14 | 100% |
7. Sorgfalt und Nutzung
Die mietende Person befolgt die bei Übergabe erklärten Hinweise, beaufsichtigt eine angemessene Nutzung und trägt bei Transport, Aufbau, Anlass und Rückgabe Sorge. Die Vintage-Box muss trocken, vor Feuchtigkeit und Regen geschützt und im Schatten ohne direkte Sonne stehen. Sie ist ein echtes historisches Objekt mit moderner Elektronik. Achte darauf, dass auch Gäste sorgfältig damit umgehen. Nutze sie nur zum vereinbarten Zweck. Die historische Konstruktion darf nicht verändert werden; Komponenten dürfen nur gemäss den ausdrücklich gezeigten Transportschritten getrennt werden.
8. Schäden, Verlust und Reparaturen
Bitte melde Schäden, fehlende Teile und Störungen umgehend. Wir möchten Probleme sachgerecht lösen. Keine eigenen Reparaturen: nicht bohren, kleben, hineinschrauben, neu streichen, verändern oder die historische Konstruktion zerlegen. Die mietende Person haftet für Schäden und Verlust, einschliesslich Handlungen von Gästen oder Dritten, soweit diese nach geltendem Schweizer Recht zurechenbar sind. Notwendige Wiederherstellung nach einem unbefugten Eingriff kann der verantwortlichen Person berechnet werden. Dafür können historisch und optisch passende Hölzer oder Materialien nötig sein. Die Arbeiten erfolgen angemessen und so wirtschaftlich, wie eine korrekte Restaurierung es zulässt. Normale Abnutzung durch vereinbarte Nutzung wird nicht als Schaden verrechnet.
9. Auslandnutzung und Kaution
Die Nutzung ausserhalb der Schweiz setzt vorgängige Absprache und eine rückzahlbare Sicherheitsleistung von CHF 1’000.– voraus. Die Kaution ist weder eine Haftungsobergrenze noch der Wert der Vintage-Box. Massgebliche tatsächliche Verlust-, Wiederherstellungs- oder Ersatzkosten können diesen Betrag übersteigen. Die mietende Person erfüllt vereinbarte Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr- und Rückführungspflichten. Nach vollständiger, korrekter Rückgabe und Erfüllung dieser Pflichten erstatten wir die Kaution zeitnah zurück, unter Vorbehalt dokumentierter und rechtlich begründeter Forderungen. Einen Einbehalt erläutern wir; ein unbestrittener Restbetrag wird zeitnah erstattet.
10. Technische Störungen und Ausfall der Vermieterin
Melde Störungen umgehend, damit angemessene Unterstützung und Fehlersuche möglich sind. Verhindert ein von der mietenden Person nicht zu verantwortender Mangel die vereinbarte Nutzung wesentlich, erfolgt eine angemessene teilweise oder vollständige Mietrückerstattung nach Ausmass und Dauer des Ausfalls. Einschränkungen durch unzulässige Umgebung, Kunden- oder Gästeschäden, Missachtung von Anweisungen oder unbefugte Änderungen begründen für sich allein keinen Ausfall der Vermieterin. Zwingende Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt. Die Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen. Verhindert ein unabwendbares Ereignis die Erfüllung, besprechen wir eine angemessene Lösung und erstatten Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurück, soweit rechtlich geschuldet.
11. Fotos und Datenschutz
Die mietende Person soll Gäste über das Fotografieren informieren und für eine rechtmässige Aufnahme und Weitergabe sorgen. Eventfotos dienen der Auslieferung, nicht der Werbung ohne gesonderte Erlaubnis. Private Online-Archive und Links stehen höchstens 30 Tage bereit; lade rechtzeitig eine eigene Kopie herunter. Vertrags- und Zahlungsunterlagen haben separate Aufbewahrungsregeln. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen.
12. Recht und zwingende Ansprüche
Es gilt Schweizer Recht unter Vorbehalt vorrangiger zwingender Bestimmungen. Zwingende Konsumentengerichtsstände und sonstige zwingende Konsumentenrechte bleiben gewahrt. Diese Bedingungen begründen kein allgemeines EU-artiges 14-tägiges Widerrufsrecht. Im einzelnen grenzüberschreitenden Fall anwendbare zwingende Rechte bleiben unberührt. Schriftlich bestätigte individuelle Absprachen gehen im gesetzlichen Rahmen vor.
